Gewerblicher Rechtsschutz / Patent- und Markenrecht

Innovationen sind für Unternehmen von zentraler Bedeutung, um dauerhaft im Wettbewerb bestehen und Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern am Markt durch bessere Produkte generieren zu können. 

Da im deutschen und europäischen Rechtsraum der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit besteht und es damit zunächst jedem freisteht, die Produkte anderer Wettbewerber nachzumachen, ist ein rechtlicher Schutz der eigenen Ideen, Entwicklungen und Erfindungen von großer Bedeutung, um sich so Wettbewerbsvorteile zu sichern. 

Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen:

  • das Patent,
  • das Gebrauchsmuster,
  • der Designschutz (Geschmacksmuster),
  • die Marke.

Das Know-how und die Erfindungen werden in Gestalt des Produktes unter Verwendung von Kennzeichen und Produktnamen am Markt vertrieben. Auch hier bietet es sich an, entsprechende Kennzeichen als Marken schützen zu lassen.

Die Marke als eingetragenes Schutzrecht erfüllt eine Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion und verhindert, dass Wettbewerber durch Verwendung gleicher oder ähnlicher Kennzeichen eine Verwechslungsgefahr schaffen. 

Wir beraten Sie, ob und welche Schutzrechte im konkreten Fall geeignet sind und begleiten die Anmeldung der Schutzrechte bei den zuständigen Ämtern (z.B. Deutsches Patent- und Markenamt“). 

Im Fall von Rechtsverletzungen verteidigen wir Ihre Markenrechte und Innovationen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. 

Kooperation mit Patentanwälten

Um Sie umfassend beraten und unterstützen zu können, kooperieren wir seit Jahren sowohl bei Anmeldungen von Schutzrechten wie auch bei Verletzung von Schutzrechten eng mit Patentanwälten zusammen.