Wettbewerbs- und Kartellrecht

Jedem ist es erlaubt, wirtschaftlich am Wettbewerb teilzunehmen. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Wettbewerbsfreiheit. 

Die Wettbewerbsfreiheit ist allerdings nicht grenzenlos, sondern durch gesetzliche Rahmenbedingungen, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschränkt. 

 

Das GWB schützt grundsätzlich den freien Wettbewerb und soll beispielsweise die Bildung von Preiskartellen durch unzulässige Preisabsprachen verhindern. Gerade im Rahmen der vertraglichen Ausgestaltung von Kooperationen und Vertriebsmodellen sowie im Rahmen von Ausschreibungen haben die Marktteilnehmer darauf zu achten, dass keine Regelungen getroffen, vereinbart oder in der Praxis umgesetzt werden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. 

Verstöße hiergegen führen in der Regel zu Unwirksamkeit entsprechender vertraglicher Regelungen und können durch die Kartellämter mit erheblichen Sanktionen und Bußgeldern geahndet werden. 

 

Das UWG dient dem Schutz aller Marktteilnehmer vor unlauteren Handlungen von Mitbewerbern. 

Verstöße gegen sogenannte Marktverhaltensregeln (wie Verbraucherschutzrechte, Preisangabenverordnung, Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Verstöße gegen Ladenschluss- bzw. Ladenöffnungsgesetze, Impressumspflicht, u.a.) oder irreführende Werbeaussagen stellen Wettbewerbsverletzungen dar. 

Beachtet ein Markteilnehmer die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nicht, stehen insbesondere Mitbewerbern Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zu. Diese Ansprüche können Wettbewerber durch außergerichtliche Abmahnungen oder im Rahmen gerichtlicher Verfahren durch einstweilige Verfügungen und Klageverfahren verfolgen. 

Gerne prüfen wir Ihren Marktauftritt (z.B. Homepage), von Ihnen geplante Werbemaßnahmen oder Vertragsgestaltungen auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und begleiten Sie außergerichtlich wie gerichtlich im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten. 

Haben Sie selbst Zweifel, ob sich ihre Wettbewerber gesetzeskonform am Markt verhalten, so wenden Sie sich ebenfalls gerne an uns. Wir prüfen entsprechende Sachverhalte und unterstützen Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Rechte.

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