Negativbewertungen löschen lassen

  • Ein häufiges Ärgernis stellen Negativbewertungen auf den entsprechenden Portalen dar. Diese muss man nicht hinnehmen. Zum einen besteht die Möglichkeit über die entsprechenden Portale und die dortigen Meldemöglichkeiten negative Bewertungen zu entfernen. Zum anderen ist dies häufig aber auch über eine anwaltliche Unterlassungsaufforderung möglich. Wir unterscheiden hierbei vier Fallgruppen.-
  • Unwahre Tatsachenbehauptung. Stellt sich die Bewertung als unwahr dar, kann selbstverständlich die Löschung verlangt werden.-
  • Beleidigungen  Beinhaltet die Bewertung eine Beleidigung, wie z.B. Betrüger oder ähnliches, so lässt sich auch hier eine Löschung bewirken.-
  • Meinungsäußerung ohne Tatsachengrundlage  Liegt beispielsweise eine negative Bewertung vor, obwohl der Bewerter überhaupt kein Kunde war, so kann auch hier die Löschung begehrt werden.-
  • Fehlende Einlassung bei einer ein Stern Bewertung    Wird beispielsweise ohne Grund lediglich eine Ein-Stern Bewertung abgegeben, so kann zunächst über das Portal der Grund der Bewertung erfragt werden. Nach Vorlage des Grundes ist wiederum nach den oben genannten Kriterien zu beurteilen, ob eine Entfernung möglich ist.Häufig besteht die Problematik darin, dass die Bewerter lediglich mit Synonyme bewerten und demzufolge erst ermittelt werden müssen. Hier ist es von Nutzen, wenn mittels eines Strafantrages wegen Beleidigung oder Verleumdung der Täter zunächst staatlich ermittelt wird. Nach später erfolgter anwaltlicher Akteneinsicht kann dann gegen den Verursacher vorgegangen werden.Wir empfehlen daher negative Bewertungen nicht einfach hinzunehmen, sondern aktiv dagegen vorzugehen. In einigen Fällen übernehmen die Rechtsschutzversicherungen auch die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.Sollten Sie von einer negativen Bewertung betroffen sein, so können Sie uns gern einen entsprechenden Screenshot per E-Mail schicken, den wir sodann prüfen und mit Ihnen klären, inwieweit ein weiteres Vorgehen erfolgversprechend ist. Die Erstberatung erfolgt insoweit kostenlos.

Ihre E-Mail senden Sie bitte an m.reckels@onlineadvokaten.de

Schreibe einen Kommentar