Kürzungsorgien der Versicherer
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist am 01.07.2008 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Rechtsberatungsgesetz. Das RDG ermöglicht eine engere Zusammenarbeit zwischen Autohäusern, Sachverständigen und Rechtsanwälten.
Vermeintliches „Fairplay“ der Versicherer streicht Mietwagenkosten und Stundenverrechnungssätze auf ein Minimum. Schadenberechnungsprogramme der Versicherer , die den Autohäusern zur Verfügung gestellt werden haben nur ein Ziel, nämlich den Schaden zu drücken. Gleichzeitig wissen Sie, dass bei rückläufigen Neuzulassungen in der Werkstatt das Geld verdient wird.
Unsere fünf Fachanwälte für Verkehrs- und Versicherungsrecht, kennen die Rechte Ihrer Kunden und können die Ansprüche Ihrer Kunden, auch zu Ihrem Vorteil und zu Ihrer Arbeitsentlastung, zeitnah und vollständig, ggf. mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen, egal ob dies die Reparaturkosten, Wertminderung, Verbringungskosten, UPE–Aufschläge, Mietwagenkosten, Mehrwertsteuer, usw. sind.
Auch Autohäuser und Sachverständige können daher über die nachfolgenden Links rund um die Uhr Aufträge ihrer Kunden an uns weiterleiten.