Arbeitsrecht
Unsere Sozietät ist schwerpunktmäßig auch arbeitsrechtlich ausgerichtet. Die Rechtsanwälte Matthias Reckels, Franz Ruhwinkel und Rolf Bietmann beraten und vertreten als Fachanwälte für Arbeitsrecht bundesweit kleine bis mittelständische Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Ein Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Mandaten betreffend den Kündigungsschutz. Kündigungsschutz kann sich im Arbeitrecht aus verschiedenen Normen ergeben, so den gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsschutz (z.B. Kündigungschutzgesetz, MSchG, BetrVG u.a.), Tarifverträgen sowie weiteren Normen.
Ob eine Kündigung rechtswidrig ist, läßt sich erst in einem Kündigungsschutzverfahren klären. Dies muß innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht anhängig gemacht werden, anderenfalls das Gesetz eine Rechtmäßigkeit der Kündigung unterstellt. Um Ihnen auch online eine Auftragserteilung kurzfristig rund um die Uhr zu ermöglichen, haben wir in unserem Onlineservice eine Auftragserteilung vorbereitet, mit der Sie alle wichtigen Daten an uns weiter leiten können.
Neben Kündigungsschutzverfahren, Entfristungsklagen, dem Arbeitsvertragsrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit in der Vorbereitung und Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich der Durchführung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
Hier finden Sie mehr zu Ihren Rechten und Möglichkeiten, sowie den Fallstricken einer Entlassungswelle.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind vertretungsberechtigt vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten Deutschlands, allen Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.