Beauftragung Arbeitsrecht / Kündigungsschutz
Über das folgende Formular können Sie uns nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung sämtliche erforderlichen Daten zukommen lassen, die wir benötigen um für Sie fristgerecht, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, beim für Sie zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Für weitere Rückfragen stehen wir selbstverständlich auch persönlich und telefonisch zur Verfügung.
Nach Einreichung der Kündigungsschutzklage dauert es erfahrungsgemäß 4-6 Wochen, bis ein sogenannter Gütetermin seitens des Arbeitsgerichtes anberaumt wird.
In einem solchen Gütetermin findet das erste Schlichtungsgespräch zwischen den Parteien statt.
In ca. 70 % der Fälle, wird bereits in diesem Termin eine vernünftige Lösung für beide Parteien gefunden.
Da eine Kündigung nach dem Gesetz als rechtmäßig angesehen wird, wenn nicht binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht wurden, ist Eile geboten.
Dies ist mit ein Grund, warum wir ihnen mit diesem Service rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
Wenn ihnen kein Scanner zur Verfügung steht, um uns Dokumente zukommen zu lassen, so können sie parallel zu dem Fragebogen uns die Dokumente als Bilddateien (etwa Handyfoto) per E-Mail zukommen lassen.
E-Mails bitte an folgende Adresse: Info(ät)onlineadvokaten.de
Formulare
Hier bitte unsere Vollmacht herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen.
Hier bitte unsere Widerrufsbelehrung herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen.
Beauftragung