Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht ist spätestens seit Einführung und Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in aller Munde. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt ab dem 25. Mai 2018 und ist seitdem im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten zwingend einzuhalten.

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Umgang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Neben der Datenschutz-Grundverordnung gibt es weitere gesetzliche Regelungen (u.a. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)) zur Datenverarbeitung.  

Neben kleinen und mittelständischen Unternehmen kann beispielsweise auch jede natürliche Person als Datenverarbeiter unter den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung fallen (z.B. Sie vermieten Wohnraum zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung). 

Jeder Verantwortliche, der im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung personenbezogene Daten von Dritten, d. h. insbesondere Kunden und Geschäftspartnern verarbeitet, hat für die Implementierung eines entsprechenden Compliance-Systems in seinem Unternehmen Sorge zu tragen.

Jeder verantwortliche Datenverarbeiter ist verpflichtet, die Regelungen der Datenschutz Grundverordnung ordnungsgemäß umzusetzen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß zu dokumentieren. 

Eine Vielzahl von Pflichten für Unternehmen in der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind bußgeldbewährt. Unternehmen haften hierbei grundsätzlich auch für Verstöße, die durch ihre Mitarbeiter begangen werden.

Das EU-Datenschutzrecht sieht für Geldbußen gegen Unternehmen einen Bußgeldrahmen von bis zu 10 Mio. € oder bis zu 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes vor. Für einige Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen sogar bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Implementierung der Datenschutz-Grundverordnung in Ihre Prozessabläufe und beraten Sie im Zusammenhang mit allen datenschutzrechtlichen Fragen. Darüber hinaus begleiten wir Sie im Rahmen der Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und vertreten Sie in gerichtlichen wie behördlichen Verfahren. 

Auch wenn Sie Ihre eigenen Datenschutzrechte wahrnehmen wollen oder diese als verletzt ansehen, so unterstützen wir Sie im Rahmen der Geltendmachung ihrer daraus folgenden Ansprüche.