Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Ihr geistiges Eigentum. Der Schutz des Urheberrechts entsteht automatisch mit Schaffung eines Werkes und endet automatisch 70 Jahre nach Ihrem Tod. Eine Anmeldung des Urheberrechts bei einem Register bedarf es also nicht.

Urheberrechtlich schutzfähige Werke sind beispielsweise Musik, Texte, Reden und/oder Kunstwerke, Fotos und Videoaufnahmen. Auch Computerprogramme, Werke der Baukunst, Zeichnungen, Pläne, Skizzen und plastische Darstellungen können urheberrechtlichen Schutz erlangen. 

Urheberrechtlicher Schutz entsteht nur, wenn es sich um Ihre persönliche geistige Schöpfung handelt.

Stehen Ihnen an einem Werk Urheberrechte zu, können Sie Dritten gegenüber Nutzungsrechte daran unentgeltlich oder gegen Zahlung einer Lizenzgebühr einräumen.

Daraus folgt auch, dass Sie zugunsten Dritter urheberrechtlich geschützter Werke nicht ohne deren Zustimmung, d. h. ohne ein entsprechendes Nutzungsrecht verwenden dürfen. 

Beispielsweise haben Sie bei der Gestaltung Ihres Marktauftritts (z.B. Internetseiten, Kataloge, Flyer, etc.) darauf zu achten, dass Sie keine fremden Texte oder Bilder einbinden, ohne dass Sie über die entsprechenden Rechte verfügen.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für Wettbewerber. Auch diese dürfen nicht einfach zu Ihren Gunsten geschützte Bilder, Gestaltungen oder Texte kopieren und für sich selbst verwenden. 

Verstöße gegen das Urheberrecht können einerseits strafbar sein, andererseits begründen Urheberrechtsverletzungen Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Wir unterstützen Sie gerne außergerichtlich wie gerichtlich bei der Abwehr unberechtigter urheberrechtlicher Ansprüche oder der Geltendmachung Ihrer eigenen berechtigten Ansprüche gegenüber Dritten.

Beauftragen Sie beispielsweise eine Agentur mit der Erstellung von Fotoaufnahmen oder Werbetexten für Ihren Unternehmensauftritt, haben Sie für eine ausreichende vertragliche Regelung der Nutzungsrechte Sorge zu tragen, damit gewährleistet ist, dass die erforderlichen Rechte auch auf Sie übergehen. Dies gilt beispielsweise auch für die Erstellung von programmierten Internetseiten oder Computerprogrammen für Ihr Unternehmen.  

Gerne unterstützen wir Sie auch im Bereich der vertraglichen Gestaltung entsprechender Projekte.