Es muss nicht immer der Porsche sein…

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass wer seinen Porsche durch den Eingriff eines Dritten nicht nutzen kann und deshalb mit seinem BMW fahren muss, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Die Klägerin hatte ein Porsche Cabrio und einen BMW Kombi. Der Beklagte blockierte die Garage der Klägerin, so dass sie den Porsche nicht nutzen konnte. Die Klägerin musste deshalb mit ihrem BMW in den Urlaub fahren. Sie verlangte von dem Beklagten Schadensersatz in Höhe von 175 Euro pro Tag für 16 Tage. Die Klage war in allen Instanzen erfolglos.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Klägerin keinen wirtschaftlichen Schaden erlitten habe, da sie den BMW nutzen konnte. Dass der Porsche ein höheres Prestige genieße und ein schöneres Fahrgefühl biete als der BMW, sei kein ersetzbarer Schaden im Rechtssinne.

Bereits zuvor hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass es auch dann keinen Schadensersatz gibt, wenn statt des Porsches zwar kein BMW, aber ein Ford Kombi genutzt werden kann.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs können Sie hier nachlesen:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=131815&pos=9&anz=770

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main finden Sie hier:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220003434

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