Was ist eigentlich eine Transfergesellschaft und sollte man als Arbeitnehmer in diese wechseln?
Eine Transfergesellschaft ist ein Instrument, das Unternehmen nutzen, um Mitarbeiter, die von Entlassungen betroffen sind, beim Übergang in neue Beschäftigungen zu unterstützen. Anstatt direkt arbeitslos zu werden, wechseln die betroffenen Mitarbeiter freiwillig in ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft. Dort erhalten sie für maximal zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld, das in der Regel 60 % des vorgeschriebenen Nettogehalts beträgt. Während dieser Zeit nehmen sie an Qualifizierungsmaßnahmen, Bewerbungstrainings und Beratungen teil, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Ziel ist es, den Mitarbeitern möglichst nahtlos neue Arbeitsverhältnisse zu vermitteln und so die Phase der Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Die Finanzierung erfolgt durch das ursprüngliche Unternehmen, die Agentur für Arbeit und gegebenenfalls durch Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers. Mit diesen Aufstockungsbeträgen kommen Arbeitnehmer häufig auf bis zu 80 % des ehemaligen Nettogehalts. Eine Transfergesellschaft dient dem Unternehmen häufig als Alternative zu größeren Abfindungssummen in Sozialplänen. Mitarbeiter die nicht in die Transfergesellschaft wechseln und Kündigungen erhalten, können gegen diese im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vorgehen. Mitarbeiter die in eine Transfergesellschaft eintreten machen dies mit einem sogenannten dreiseitigen Vertrag. In diesem Vertrag wird das Arbeitsverhältnis zum ursprünglichen Arbeitgeber beendet und zur Transfergesellschaft neu begründet. Jeder Mitarbeiter muss also individuell entscheiden wie er vorgehen möchte. Am einfachsten ist es natürlich für Mitarbeiter die nicht zuletzt wegen des psychischen Drucks erkranken oder bereits erkrankt sind und in den Genuss von Krankengeld gelangen können. Das Krankengeld ist regelmäßig höher als das Entgelt, das in einer Transfergesellschaft erwartet werden darf.