Vergleichsangebote von VW im Diesel-Abgasskandal kritisch prüfen (lassen)!
Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, erhalten derzeit Post von der Volkswagen AG. Darin wird Ihnen mitgeteilt, dass VW ein Vergleichsangebot unterbreitet. Sie werden aufgefordert, sich auf einer Internetseite mit mitgeteilten persönlichen Daten einzuloggen. Dort erhalten Sie dann ein auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittenes Vergleichsangebot.
Keiner sollte hier vorschnell dem Vergleich zustimmen. Sehr viele Gerichte, nahezu ausnahmslos, sprechen Verbrauchern den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu, dann jedoch gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Dabei kann es im Einzelfall deutlich sinnvoller sein, die Individualklage zu führen. Die Entscheidung jedenfalls, welche von beiden Alternativen – Pauschalentschädigung oder Rückabwicklung des Kaufvertrags- der jeweilige Verbraucher fällt, muss gut überdacht werden. Das konkrete Vergleichsangebot von VW muss hier dem hochwahrscheinlichen Ergebnis einer Individualklage gegenübergestellt werden. Wie sich dann der einzelne Verbraucher entscheidet, ist dann ihm überlassen. Er hat jedoch die Wahl zwischen beiden Alternativen. Um diese Wahl überhaupt ausüben zu können, muss auch die Individualklage rechtlich geprüft und das Ergebnis mit dem Vergleichsangebot gegenübergestellt werden. Dann ist jeder einzelne Verbraucher in der Lage, die für ihn nach seiner Ansicht beste Entscheidung zu treffen. Daher ist jedem Verbraucher, der derzeit von der VW-AG mit einem entsprechenden Vergleichsangebot angeschrieben wird, dringend zu raten, sich über die Alternativen rechtlich beraten zu lassen. Da es sich um eine komplexe Materie handelt, hat sich die VW-AG verpflichtet, die Kosten für eine entsprechende Erstberatung zu übernehmen. Der Verbraucher geht mithin kein Kostenrisiko ein und sollte dieses Angebot auf für ihn kostenfreie Erstberatung durch einen unserer Fachanwälte annehmen.