Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 9. April 2021 VW zur Rücknahme eines Fahrzeugs mit Dieselmotor der Gattung EA 288 und damit zur Rücknahme eines Fahrzeugs mit sogenannten Thermofenstern, Kurvenerkennung oder Abschalteinrichtungen verurteilt. Dies dürfte bundesweit die erste oberlandesgerichtliche Entscheidung zum EA 288 sein. Folgende Modelle, in denen dieser Motor verbaut wurde können betroffen sein: Audi A1 8X, A3 8V,A4 B8 und B9, A5 F5, A6 C7,Q2 GA, Q3 8U; VW Polo V, VI, Golf VII, Golf Sportsvan, Jetta VI, VW T-Roc, Polo VI, Beetle,Tiguan,Tiguan II, Touran II, Scirocco III, Sharan II, Passat BB, CC, Caddy, Crafter,Amarok, T6 (California), Arteon.
Ferner sind auch viele Motoren anderer Hersteller, wie etwa der Fiat Ducato Motor in Wohnmobilen, betroffen.
Es lohnt sich also juristisch prüfen zu lassen, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.