Erbt mein Ehegatte automatisch alles allein wenn ich kein Testament errichte?

Die Annahme ein Ehegatte würde nach dem Tod seines Ehepartners zunächst Alleinerbe, wenn kein Testament errichtet wurde, ist nach wie vor noch weit verbreitet. Tatsächlich ist dies allerdings nur in den seltensten Fällen so.

Hat der verstorbene Ehegatte nämlich Kinder, erben diese neben dem überlebenden Ehepartner (1/2-Anteil) den anderen 1/2-Anteil. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um gemeinsame Kinder der Eheleute handelt, da jedes Kind des Erblassers – abgesehen von extremen meist nicht vorliegenden Ausnahmefällen z.B. der Erbunwürdigkeit – erbberechtigt ist. Überlebender Ehegatte und Kinder bilden sodann eine Erbengemeinschaft zu den genannten Anteilen, die auseinandergesetzt werden muss.

Aber nicht nur in diesem Fall erbt der überlebende Ehegatte nicht allein. Auch wenn keine Kinder vorhanden sind, erben neben dem überlebenden Ehegatten – wenn kein Testament errichtet wurde –  weitere Personen, und zwar die Eltern des verstorbenen Ehegatten, alternativ, sofern diese vorverstorben sind, die Geschwister oder Nichten und Neffen des Erblassers. Der Erbteil des Ehegatten beträgt in diesem Fall 3/4, auf die übrigen Miterben entfällt der weitere Anteil von 1/4. Auch hier sitzen alle Beteiligten wieder in dem „gemeinsamen Boot“ der Erbengemeinschaft die auseinandergesetzt werden muss.

Nur wenn keine Kinder, Eltern oder deren Abkömmlinge und sogar Großeltern (mehr) vorhanden sind, würde der überlebende Ehegatte allein erben. Da diese Situation nur äußerst selten vorliegt, empfiehlt sich die Errichtung eines Testamentes, welches den Formvorschriften genügt.


Michael Lammers, Rechtsanwalt und Notar

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