Euro 6 Norm auf der Kippe?

 

Der europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die Festlegung von erhöhten Übergangsgrenzwerten durch die europäische Kommission zur Berechnung der Euro 6 Grenzwerte von 80 mg/km Stickoxide im Rahmen der RDE  Prüfung (real driving emissions) nichtig war. Die Kommission hatte für eine Übergangszeit Grenzwerte von bis zu 168 mg/km und später  120 mg/km vorgesehen. Für diese Festlegung war die Kommission schlechterdings nicht zuständig. Auswirkungen hat dieses Urteil aber im Moment noch nicht direkt, da die Nichtigkeit erst für den Ablauf von zwölf Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung (gegen die noch Rechtsmittel eingelegt werden kann) eintritt.

Dennoch kann diese Entscheidungbereits dahingehend Auswirkungen haben, dass möglicherweise auch Euro 6 Fahrzeuge von Fahrverboten demnächst mitumfasst werden, da deren tatsächlicher Emissionsausstoß höher als 80 mg/km ist.

Ferner wird die Frage zu klären sein, ob dies sodann einen Mangel im Sinne des Gesetzes darstellt, der gegebenenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Entscheidung wirft demzufolge mehr Fragen auf als Antworten.

Autohäusern ist anzuraten, Rücktritte nicht zu akzeptieren und im Streitfalle dem Hersteller den Streit zu verkünden. Auf diese Art und Weise wirkt dann ein Urteil gegen das Autohaus unmittelbar auch gegen den Hersteller.

Schreibe einen Kommentar