Der Gesetzgeber schrieb bis zum 31.12.2018 einen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde vor. Ein Arbeitnehmer, der 40 Stunden pro Woche arbeitete und nach Mindestlohn vergütet wurde, verdiente also monatlich etwas mehr als 1.500 Euro brutto. Zum 1. Januar 2019 wird der Betrag erhöht. Wie die für Mindestlöhne zuständige Kommission beschlossen hat, haben Arbeitnehmer ab 2019 Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde. Ab 2020 müssen Arbeitgeber mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen. Das Kabinett hat die Erhöhung Ende Oktober gebilligt.
Bereits seit dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Das heißt: Tarifverträge einzelner Branchen, die unter dem geltenden Mindestlohn liegen, sind nicht mehr zulässig. Bis auf wenige Sonderfälle gilt das Lohn-Minimum somit für alle volljährigen Arbeitnehmer in Deutschland.