Teilzeit während der Elternzeit

Eltern können auch während der Elternzeit bei ihrem bisherigen Arbeitgeber tätig sein. Das ergibt sich aus § 15 Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz – BEEG. Diese Vorschrift hat 7 Absätze, erstreckt sich über mehr als  zwei Seiten, und klingt zunächst kompliziert. Der wesentliche Inhalt lässt sich aber wie folgt zusammenfassen: Während Elternzeit darf der jeweilige E...
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