Kein Führerscheinentzug trotz 1,86 Promille Blutalkohol im Zeitpunkt der Tat.
In einem Verfahren vor dem hiesigen Amtsgericht in Gronau vom 07.03.2016 Az: 4 Cs-62 Js 9434/15-494 /15 ist es dem Angeklagten aufgrund unserer Beratung und seinem frühzeitigen Tätigwerden zur Aufarbeitung seines Alkoholkonsums zu verdanken, dass er im Rahmen der Hauptverhandlung lediglich noch ein F...
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