Aufgrund einer bislang nicht sonderlich beachteten Gesetzesreform soll die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien geändert werden, was zu einer steuerlichen Werterhöhung um bis zu 50 % führen kann. Nach einem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022 soll insbesondere das Sachwertverfahren und das Ertragsverfahren zur Wertermittlung angepasst werden. Der gesetzliche Wille ist, den ermittelten Wert des Grundstücks an den Marktwert anzugleichen. Dies heißt nichts anderes, als dass eine deutliche steuerliche Wertsteigerung beabsichtigt ist. Wörtlich heißt es in dem Entwurf: „Mit den nunmehr vorgenommenen Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst.“
Zudem sind auch die Erbschaftssteuern und Schenkungsfreibeträge in Diskussion. Diese können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden und betragen derzeit
Erbschaftssteuer- und Schenkungsfreibeträge:
– Ehegatten/Lebenspartner: 500.000,00 €
– Kinder und Stiefkinder: 400.000,00 €
– Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000,00 €
– Enkel: 200.000,00 €
– Eltern und Großeltern eines Verstorbenen: 100.000,00 €
– Alle übrigen Erben: 20.000,00 €
Wer also in seiner Lebens- und Finanzplanung die Übertragung von Immobilien plant, sollte diese gegebenenfalls kurzfristig bis zum Jahresende umsetzen. Andernfalls droht ein erheblicher finanzieller Verlust durch höhere Steuern!