Eltern können auch während der Elternzeit bei ihrem
bisherigen Arbeitgeber tätig sein. Das ergibt sich aus § 15
Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz – BEEG. Diese Vorschrift hat 7 Absätze,
erstreckt sich über mehr als zwei Seiten, und klingt zunächst
kompliziert. Der wesentliche Inhalt lässt sich aber wie folgt zusammenfassen:
Während Elternzeit darf der jeweilige E...
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