Es muss nicht immer der Porsche sein…

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass wer seinen Porsche durch den Eingriff eines Dritten nicht nutzen kann und deshalb mit seinem BMW fahren muss, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Die Klägerin hatte ein Porsche Cabrio und einen BMW Kombi. Der Beklagte blockierte die Garage der Klägerin, so dass sie den Porsche nicht nutzen konnte. Die Klägerin musste deshalb m...
weiter