Die Annahme ein Ehegatte würde nach dem
Tod seines Ehepartners zunächst Alleinerbe, wenn kein Testament errichtet
wurde, ist nach wie vor noch weit verbreitet. Tatsächlich ist dies allerdings
nur in den seltensten Fällen so.
Hat der verstorbene Ehegatte nämlich
Kinder, erben diese neben dem überlebenden Ehepartner (1/2-Anteil) den anderen
1/2-Anteil. Dabei kommt es nicht da...
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