Neuerungen 01.01.2019 zur Arbeit auf Abruf!

Die in § 12 Abs. 1 TzBfG zusammengefasstenGrundregeln über die Arbeit auf Abruf sind in dem zum 0101.2019 beschlossenenGesetz nur insoweit geändert, dass im Falle einer Nichtregelung der wöchentlichenArbeitszeit im Arbeitsvertrag statt einer 10-Stunden-Woche die Vereinbarungeiner 20-Stunden-Woche fingiert wird. Dann, wenn für die Dauer derwöchentlichen Arbeitszeit n...
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Aktuelle Veranstaltungen des Arbeitskreises Westmünsterland

Aktuelle Veranstaltungen des Arbeitskreises Westmünsterland Tage Stunden Minuten Sekunden Am Freitag, den 22.März 2024 wird Herr Kollege Dr. Magnus Bergmann, Münster Gelseenkirchen mit uns folgende Themen diskutieren:"neuere Entwicklungen zu AÜG und Teilzeit- und Befristungsrecht"  Anmeldung Tage Stunden Minuten Sekunden Fachanwaltsarbeitskre...
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Kein Führerscheinentzug trotz 1,86 Promille

Kein Führerscheinentzug trotz 1,86 Promille Blutalkohol im Zeitpunkt der Tat. In einem Verfahren vor dem hiesigen Amtsgericht in Gronau vom 07.03.2016 Az: 4 Cs-62 Js 9434/15-494 /15 ist es dem Angeklagten aufgrund unserer Beratung und seinem frühzeitigen Tätigwerden zur Aufarbeitung seines Alkoholkonsums zu verdanken, dass er im Rahmen der Hauptverhandlung lediglich noch ein F...
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Neue Ausschlußklausel in Arbeitsverträgen

Nachdem sich das Bundesarbeitsgericht im August 2016 erstmals zu Unwirksamkeit von Ausschlussklauseln geäußert hat, die Mindestlohnbedingungen nicht berücksichtigt haben, schlagen wir Ihnen nunmehr die Verwendung folgender Ausschlussklausel in Arbeitsverträgen vor:  (1) Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Fälligkeit in Tex...
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